Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches
Die Starship Media GmbH (auch Kivano Webfabrik, Farbrik genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB´s gelten für die Starship Media GmbH sowie für das Einzelunternehmen Kivano Webfabrik
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der Starship Media GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Preise
Die Preise der Bestellung verstehen sich als Preise ohne Umsatzsteuer, Gebühren und öffentliche Abgaben, die alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Lieferungen/Leistungen stehende Aufwendungen der Agentur beinhalten.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Diese werden im Vorhinein jedoch bekanntgegeben.
Für eventuelle Bestellerweiterungen und -ergänzungen oder Abänderungen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle der Agentur entstandenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Wenn nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde dazu verpflichtet mindestens 50 % des Gesamtbetrages als Vorauszahlung zu leisten, die restlichen mindestens 50% werden vor dem Webseiten Transfer oder nach 30 Tagen nach Auftragserteilung fällig. Anschließend folgt die Verknüpfung Ihrer Domain mit der neuen Homepage.
Ab einem Auftragsvolumen von € 2.500, oder solchen, deren Erfüllung sich über einen längeren Zeitraum als 30 Tagen erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Angebotsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Sonderlösungen wie z.B ReCaptcha, erweiterte Versandmethoden, zusätzliche Unterseiten (in jedem Paket max. 30 Unterseiten) oder sonstige nicht im Angebot angegebenen Leistungen werden gesondert verrechnet. Dies gilt auch für Whitelabel Partner.
Die Agentur ist berechtigt Whitelabel Partner im nachhinein gebrachte Leistungen zu verrechnen. Diese Frist gilt 24 Monate ab Projektbeginn.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Leistungsvertrag oder im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 10€ je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Grundsätzlich hat die Agentur für jede Änderung 5 Werktage Zeit. Es sei denn, es handelt sich um spezielle Module, größere oder umfangreichere Änderungen oder die Agentur ist betrieblich nicht im Dienst (Betriebsurlaub August / Dezember).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Wurde eine Ratenzahlung / Monatliche Zahlung vereinbart, so behält sich Starship Media GmbH für den Fall der nicht rechtzeitigen und / oder nicht vollständigen Bezahlung auch nur einer Rate das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.
Mietvarianten einer Webseite (monatliche Zahlung) werden im vorraus
aktiviert. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Leistung ist in
keinem Fall möglich. Der Kunde entscheidet durch seine Feedbacks wie
schnell das Projekt finalisiert wird.
Leistungsumfang
Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsvertrag, der technischen Spezifikation, dem Richtkostenoffert, aus einem formlosen Briefingprotokoll oder aus einem anderem Dokument, welches von der Agentur an den Kunden übergeben wurde.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Beim Kauf von Softwarekomponenten und/oder Programmen sind keine weitergehenden Dienstleistungen von der Agentur, wie insbesondere Wartungs- und Supportleistungen und/oder Updates/Upgrades, inbegriffen. Es wird lediglich der Kauf abgewickelt. Alle weiteren Dienstleistungen, die mit dem erworbenen Programm und/oder Softwarekomponente in Verbindung stehen, müssen extra in Auftrag gegeben und abgerechnet werden.
Die Agentur schuldet bei Vertragserfüllung die Einhaltung der entsprechenden Sorgfalt. Es wird jedoch kein bestimmter Erfolg, wie beispielsweise das Erreichen bestimmter Leistungskennzahlen, geschuldet, außer dies wurde ausdrücklich im Leistungsvertrag vereinbart und besonders vergütet.
Seitens der Agentur besteht keine Aktualisierungspflicht betreffend den Einsatz von Browser- und Softwareversionen sowie Plattformen und Updates.
Bei Kündigung innerhalb der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfristen endet der Vertrag mit Monatsletzten des Monats in dem die Mindestvertragsdauer abläuft.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, das ausgearbeitete Konzept und die Rahmenbedingungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden. Die Agentur wird sich im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen.
Soweit bei der Beschaffung von Domainnamen bzw. der Domainregistrierung auch die Verschaffung und/oder Pflege von Domains Gegenstand der Leistungen ist, wird die Agentur der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Die Beschaffung von Domainnamen bzw. der Domainregistrierung erfolgt auf schriftliche Anfrage bei der Agentur.
Im Allgemeinen fügt die Agentur ein Muster der Allgemeinen Datenschutzvereinbarung, sofern keine eigene zugesandt worden ist, ein. Hierbei wird keine Haftung auf Richtigkeit übernommen, da diese lediglich als Muster für die Webseite dient.
Da wir individuell programmieren und gestalten ist die Barrierearmut der Konformitätsstufe laut W3C Web Content Accessibility Guidelines im Angebot festzulegen.
Bei B2B Kunden zählt die Übernahme des Partners auch für die Agentur (Kivano Webfabrik & Starship Media GmbH) und wird somit vollständig abgeschlossen sobald der Kunde die Übernahme des Partners unterzeichnet hat oder den vollen Zugriff zur Webseite hat.
Die Agentur haftet nicht für das Nichteintreten einer bestimmten Förderung. Es obliegt dem Kunden diese zeitgerecht einzureichen und abzurechnen.
Der Kunde trägt die Verantwortung, und wird mehrmalig darauf hingewiesen, dass die Datenschutzbehrung / Impressum / Nutzungsbedingungen / Allgemeine geschäftsbedingungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Agentur haftet im Falle eines Schadensanspruchs nicht.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Installationen auf Fremdservern werden bei einer WordPress Installation via Easyinstall (Schnellinstallierung) kostenlos angeboten. Sollte kein Easyinstall aufgrund des angebotenen Fremdservers vorhanden sein, werden die tatsächlichen Arbeitsstunden für den Transfer verrechnet.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Skizzen, Entwürfe, Wireframes, Designs und elektronische Dateien und andere) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen vier Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Den Kunden trifft das gesamte Risiko wie in Liefer- und Leistungsfristen beschrieben.
Der Kunde ist grundsätzlich für die von ihm verwendeten Förderungen o.Ä. zuständig. Die Agentur haftet im Falle einer Ablehnung der Förderung nicht und stellt keinen Ersatz dar. Der Kunde ist verpflichtet alle Fristen der Förderung einzuhalten und wird auch mündlich oder schriftlich informiert wann diese Fristen sind.
Sollten spezifische Änderungswünsche, welche vom Kunden ausgesprochen werden, die Lieferfristen verlängern, hält sich die Agentur Schad und Klaglos. Dies gilt auch für Projekte der Whitelabel Partner. Der Kunde wird auf eine verlängerte Lieferzeit hingewiesen. Dies kann telefonisch oder per Email erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages der Agentur zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Dateien, Logos, Dokumente, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzbelehrung, Wiederrufsbelehrung, Impressum etc) auf allfällige Rechte Dritter (insbesondere geistiges Eigentum wie Urheber-, Kennzeichen-, Patentrechte oder Wettbewerbsrecht oder sonstige) zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können (Rechteclearing). Die Agentur haftet im Falle einer Verletzung derartiger Rechte nicht. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Subvergabe
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu vergeben („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Sämtliche Bestimmung zur Geheimhaltung und zum Schutz von Daten werden von der Agentur an den Erfüllungsgehilfen weitergegeben, mit der Folge, dass sich der Erfüllungsgehilfe im Rahmen der Leistungserbringung an die zwischen der Agentur und dem Kunden bestehenden Geheimhaltungsbestimmungen zu unterwerfen hat.
Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
In Verpflichtung gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Leistungsvertrages aus wichtigem Grund.
Liefer- und Leistungsfristen
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind ausdrücklich als verbindlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Leistungsvertrag festgelegt.
Erkennt die Agentur, dass sie die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, ist sie verpflichtet, den Kunden unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sie wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Verzug so gering wie möglich zu halten. Weitergehende Ansprüche und Rechte aufgrund von Verzügen bleiben unberührt.
Änderungen im Vertrag / Angebot dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur durchgeführt werden.
Nach Punkt 5. Mitwirkungspflichten trägt der Kunde den jedweden Aufwand und sämtliche Kosten (auch die der Agentur), der bzw. die dadurch entstehen, dass die Liefer- und Leistungsfristen infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur nicht eingehalten werden oder Aufträge wiederholt werden müssen.
Lieferungen/Leistungen vor Fälligkeit sind in Absprache mit dem Kunden gestattet und bewirken einen vorgezogenen Anspruch auf Zahlung.
Vorvertraglicher Schutz des Konzepts
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche werden ausnahmslos geltend gemacht.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Bei der Übertragung der Server. Domain oder auch E-Mails kann vorkommen das die Webseite, die Emails oder der Server für einige Stunden (maximal 48 Stunden) offline gelegt wird. Dies ist ein branchenüblicher Vorgang.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (Marktvergleich) zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
Eigentum
Alle Rechte und Entwicklungen verbleiben bei der Agentur. Das Eigentum an allen von der Agentur für den Kunden erbrachten Leistungen und Unterlagen einschließlich aller digitalen Daten stehen der Agentur zu. Durch das Begleichen der Rechnung in vollen Umfang erhält der Kunde die Eigentumsrechte an der Webseite wenn dies im Vertrag festgehalten wurde.
Urheberrecht
Jeglicher im Zuge eines Kundenprojekts erstellte Code darf von der Agentur verwendet und veröffentlicht werden. Die Agentur räumt dem Kunden nach Erhalt des Gesamtbetrages das nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und unentgeltliche Werknutzungsrecht am Leistungsgegenstand ein.
Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Gesamtbetrages das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Beträge voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Sämtliche sonstige Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Agentur ausdrücklich vor.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Leistungsvertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Für diese Nutzung steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
Für die unbefugte Weitergabe von Leistungen beziehungsweise Komponenten und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus hat der Auftraggeber auf Anforderung durch die Agentur eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des eigentlich geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts an die Agentur zu entrichten.
Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Referenzhinweis
Die Agentur ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bzw. Kundeskunden (im Falle einer Agenturpartnerschaft bzw. Auslagerung einzelner Arbeitspakete einer anderen Agentur an die Agentur) bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Bei Whitelabel Partnern wird der Referenzhinweis für die Whitelabel Agentur/Partner eingefügt.
Die Agentur ist berechtigt, auf allen für den Kunden erstellte Werbemitteln, im Impressum und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Zustimmungsrecht und/oder ein Entgeltanspruch zustehen.
Gewährleistung
Es kommt das österreichische Gewährleistungsrecht nach §§ 922 ff ABGB zur Anwendung. Die Agentur gewährleistet für die Dauer von 1 Monat beginnend ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Gesamtleistung im Rahmen des jeweiligen Leistungsvertrages durch den Kunden, dass die Leistungen fachmännisch ausgeführt und den festgelegten technischen Vorgaben entsprechend qualitativ einwandfrei sind.
Alle von der Agentur umgesetzten Webprojekte werden im Browser Mozilla Firefox in der aktuellen Version getestet. Ist eine Optimierung für ältere Versionen gewünscht, muss dies explizit, gesondert vereinbart werden.
Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung hat die Agentur nach ihrer eigenen Wahl die Mängel zu beseitigen oder mängelfrei neu zu leisten.
Für Verträge zwischen Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 30 Tage ab Abnahme (siehe Punkt 13) und die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 AGBG wird ausgeschlossen. Alle Lieferungen/Leistungen der Agentur sind vom Auftraggeber gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich nach Annahme; verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund des Bestehens des konkreten Mangels ausgeschlossen. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Der Kunde ist für die Auswahl der Leistungen selbst verantwortlich und trägt das Risiko, dass die ausgewählten Leistungen seinen Ansprüchen genügen. Für Fehler und Mängel, die der Sphäre des Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, besteht keine Gewährleistung. Dies betrifft insbesondere Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, sowie nachträglichen oder unautorisierten Zugriff durch Dritte, veränderte Systemkomponenten zurückzuführen sind.
Abnahme
Nachdem die Lieferung/Leistung komplett und ordnungsgemäß an den Kunden übergeben wurde, wird die Agentur die Abnahme durchführen. Werden dabei von der Agentur verschuldete Mängel festgestellt, hat die Agentur diese innerhalb von angemessener Zeit zu beseitigen.
Als Abnahme gilt auch eine nachweisliche Übergabe der Login – Daten der von uns erstellten Webseite an den Kunden. Nach der Abnahme der Webseite werden alle nachträglich festgestellten Mängel nach erfolgten Aufwand in Rechnung gestellt.
Haftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Gesellschafter, Geschäftsführer, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (“Leute”) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Verschulden hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer “Leute”. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und haftet daher nicht für das Eintreten oder Nicht-Eintreten des Erfolges, ebenso wenig haftet die Agentur für entgangene Gewinne und insbesondere nicht dafür, dass das jeweilige Projekt sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.
Force Majeure
Die behinderte Partei ist von der termingerechten Vertragserfüllung befreit, wenn die sie daran durch Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat (Höhere Gewalt) und/oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, gehindert wird, zB durch Feuer, Naturgewalten, Krieg, Aufruhr etc. Sämtliche Leistungsverpflichtungen ruhen für die Dauer des Ereignisses sowie deren unmittelbaren Folgen und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich diese Fristen entsprechend.
Die durch ein Ereignis Höherer Gewalt behinderte Partei hat der anderen Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen über Beginn und absehbares Ende der Behinderung Stellung abzugeben. Die behinderte Partei hat alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten zu unternehmen.
Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Folgen von Beeinträchtigungen der Vertragserfüllung, die durch nicht abwendbare Ereignisse verursacht wurden.
Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vertragsterminierung
Einen auf unbestimmte Dauer geschlossenen Leistungsvertrag kann jede Partei mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (Einlangen) zum Monatsende kündigen. Bei einem auf einmalige Leistung gerichteten Leistungsvertrag besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) das Vermögen des Kunden sich wirtschaftlich verschlechtert.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzukündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Bei einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat die Agentur ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.
Mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde den Vertrag
Unberechtigte Auflösungen des Leistungsvertrages, wie insbesondere Stornierungen durch den Kunden, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur wirksam. Ist die Agentur mit einer Auflösung einverstanden, so hat die Agentur das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Social Media Betreuung
Mit der Auftragserteilung zur Social Media Betreuung (Facebook / Instagram / Twitter) erteilen Sie uns die Vollmacht in Ihrem Namen auf Ihren Social Media Kanal zu posten.
Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und haftet daher nicht für das Eintreten oder Nicht-Eintreten des Erfolges, ebenso wenig haftet die Agentur für entgangene Gewinne und insbesondere nicht dafür, dass das jeweilige Projekt sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Agentur haftet nicht für Schäden die duch Werbepostings verursacht worden sind.
Kunden haben die Möglichkeit alle Postings und Werbeanzeigenformate vorab einzusehen.
Jeder Kunde erhält einmal im Monat nach der Begleichung der offenen Rechnung den Report als Leistungsübersicht. Je nach Kampagnentyp wird das Werbebuget angemessen verwendet. Als Werbebuget zählt der Nettobetrag der im Angebot festgelegten monatlichen Summe für Marketing (Facebook Ads, Google Ads)
Zusatzleistungen wie Postings und die Erstellung von Grafiken und/oder Schnittstellen zu Facebook, Google & Co werden nach Stunden (89 EUR exkl.) verrechnet und vom im Angebot stehenden Werbebuget gegengerechnet. Eine Rückerstattung für bereits erbrachte Leistungen wird ausnahmslos zurückgewiesen.
Unberechtigte Auflösungen des Leistungsvertrages, wie insbesondere Stornierungen durch den Kunden, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur wirksam. Ist die Agentur mit einer Auflösung einverstanden, so hat die Agentur das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 40% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde den Vertrag.
Geheimhaltung
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke der Agentur, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Bilderrechte
Der Kunde verpflichtet sich nach Übergabe der Webseite, alle notwendigen Maßnahmen zur richtigstellung der von
Kunden stellen Starship Media GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Starship Media GmbH geltend machen aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch Inhalte oder durch dessen sonstige Nutzung der über Starship Media GmbH zur Verfügung stehenden Anwendungen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Starship Media GmbH einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers zurückzuführen ist. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Starship Media GmbH gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.
Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Starship Media GmbH oder deren Inhaber ist ausnahmslos ausgeschlossen.
Sonstiges
Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Leistungsvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Mehrsprachige Webseiten beinhalten im Paket eine Lizenz für 12 Monate – Eine erweiterte Lizenz kann vom Kunden erworben werden . Die Agentur hält sich klag,- schadlos bei Nichteinhalten der Lizenzfristen.
Plugin oder Theme Lizenzen sind für 12 Monate im Angebot erhalten. Eine erweiterte Lizenz kann vom Kunden erworben werden . Die Agentur hält sich klag,- schadlos bei Nichteinhalten der Lizenzfristen.
Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen ist nur innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten der . Sofern im Leistungsvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart, können Leistungen auch außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten von der Agentur erbracht werden. Für außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen der Agentur gilt automatisch das 1 ½ fache des im Leistungsvertrag vereinbarten Stundensatzes als Entgelt vereinbart.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.